ORDNUNGSBESTIMMUNGEN

ORDNUNGSBESTIMMUNGEN FERIENANLAGE RMS WISEŁKA
  1. Die Aufenthaltszeit beginnt um 16 Uhr und endet um 10 Uhr, die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 6 Uhr.
  2. Bei der Aufenthaltsbuchung wird eine Anzahlung von 20% eingezogen. Im Falle eines 14 Tage vor der Ankunft erfolgenden Verzichts wird die Anzahlung nicht zurückgezahlt. Der Kunde ist verpflichtet, die Anzahlung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Bestätigung seiner Vorausbuchung zu leisten. Bei Nichtleistung der Anzahlung in der oben genannten Frist wird die Vorausbuchung storniert.
  3. Die Anzahlungsleistung ist mit der Akzeptanz der Ordnungsbestimmunen und der Buchungsbestätigung gleichbedeutend.
  4. Der Restbetrag für die Dienstleistung ist bei der Anmeldung bar oder per Überweisung vor der Ankunft zu zahlen.
  5. Am Ankunftstag wird eine Kaution von 100 € zur Deckung von etwaigen Schäden einbezogen.
  6. Das Haus darf nur von den bei der Buchung gemeldeten Personen (max. 5 Personen) benutzt werden. Für den Fall, dass die bei der Vorausbuchung gemeldete Personenanzahl überschritten wird, behält sich der Eigentümer das Recht, den Vertrag mit allen Folgen und ohne Rückerstattung der geleisteten Zahlungen zu brechen.
  7. Für den Fall der Verkürzung des Aufenthalts durch den Vermieter wird der Betrag für den nicht genutzten Zeitraum nicht zurückgezahlt.
  8. Nach der Anmeldung erhält der Gast die Hausschlüssel. Für das Verlieren des Schlüssels wird eine Gebühr von 10 € berechnet und eingezogen.
  9. Unseren Gästen steht ein kostenloser Parkplatz pro Haus zur Verfügung. Der Parkplatz ist ein unbewachter Parkplatz.
  10. Etwaige Bemerkungen und Mängel sind dem Eigentümer laufend zu melden.
  11. Die Haftung für sämtliche Schäden an den sich in den Häusern und auf dem ganzen Gelände der Ferienanlage befindenden Gegenständen und Geräten, die durch das verschuldete Verhalten oder durch die Unterlassung der Gäste und/oder ihrer Besucher entstanden sind, ruht auf den Gästen. Sämtliche Reparaturen und/oder die Vervollständigung der beschädigten Ausstattung erfolgen auf Kosten des betroffenen Gastes. Die Kosten dieser Schäden werden vor Ort verrechnet oder durch Versicherungsregress. Sowohl die Übernahme, als auch die Abgabe des Hauses erfolgt im Beisein des Eigentümers oder einer durch diesen berechtigten Person.
  12. Für die in den Häusern gelassenen wertvollen Gegenstände und Geld trägt der Eigentümer keine Haftung.
  13. Der Eigentümer trägt keine Haftung für vorübergehende Unbequemlichkeiten seitens Lieferanten, die z.B. auf einen vorübergehenden Strom- oder Wasserausfall zurückzuführen sind.
  14. In der Aufenthaltszahlung ist keine Versicherung der Gäste inbegriffen. Der Eigentümer haftet für keine Schäden oder Beschädigungen am Gut der Gäste.
  15. Die Gäste werden erbittet, für die Ordnung und Sauberkeit zu sorgen – sämtliche Reinigungsmittel werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Die ggf. entstandenen schwierigeren Verschmutzungen sind unverzüglich zu melden. Der Gast ist verpflichtet, das Haus in dem vorgefundenen Zustand (Geschirr gewaschen, Müll hinausgetragen) zu überlassen.
  16. Beim Verlassen des Hauses ist jeweils auf das Ausschalten aller Elektrogeräte und das Schließen von Fenstern und Türen zu achten.
  17. Die Häuser sind mit Rauchmeldern ausgestattet. In den Häusern gilt das Rauchverbot.
  18. In allen Häusern ist zwingend verboten: zu rauchen (es gilt auch für e-Zigaretten), in Schuhen mit hohen Absätzen zu gehen, Fische zu braten, auf den Terrassen zu grillen, elektrische Heizkörper zu benutzen – an kühleren Tagen stellen wir auf Wunsch unsere eigene mobile Heizung zur Verfügung.
  19. Das Rauchen ist nur außerhalb der Häuser an den dafür vorgesehenen Stellen zulässig.
  20. Aus Brandschutzgründen ist es verboten, Gas- oder Elektrogeräte zu benutzen, die der Hausausstattung nicht gehören. Es ist verboten, leichtentzündliche und explosive Stoffe mitzubringen.
  21. Es ist verboten, auf dem Objektgelände Waffe oder andere gesundheits- und lebensgefährliche Gegenstände mitzuhaben.
  22. Es wird verboten, Beschallungsanlagen außerhalb der Häuser zu benutzen.
  23. Die im Objekt nicht untergebrachten Personen dürfen sich auf seinem Gelände nicht aufhalten.
  24. Wegen der Nähe der Nationalparks dürfen sich auf dem Objektgelände keine Haustiere aufhalten.
  25. Die Gäste werden erbittet, den Müll zu sortieren. Die entsprechenden Mülleimer befinden sich auf dem Objektgelände.
  26. Für den Fall einer in dem durch die Gäste benutzten Haus eingetretenen Störung, die durch Mitarbeiter des Objekts zwingend zu beseitigen ist, oder in einer anderen für das Vermögen, die Gesundheit oder das Leben der dorthin verbleibenden Personen gefahrbildenden Situation behält sich der Eigentümer das Recht, das betroffene Haus auch in Abwesenheit des Gastes zu betreten.
  27. Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet.
  28. Der Eigentümer ist für die Sicherheit der Kinder auf dem Gelände einschließlich des Spielplatzes und des Trampolins nicht verantwortlich. Die Benutzung des Spielplatzes und des Trampolins ist nur unter Aufsicht von Erwachsenen zulässig.
  29. Für den Fall einer groben Verletzung der Nachtruhe kann der Vertrag durch den Eigentümer ohne Geldrückzahlung gekündigt werden.
  30. Für den Fall eines notwendigen Polizeieinsatzes kann der Vertrag durch den Eigentümer ohne Geldrückzahlung sofort gekündigt werden. Die Kosten des Polizeieinsatzes werden nicht durch den Eigentümer getragen.
  31. Die Ordnungsbestimmungen bilden ab dem Zeitpunkt der Anzahlungsleistung einen zwischen den Parteien geltenden Vertrag. Für den Fall von Streitigkeiten wird ihre gütliche Schlichtung bestrebt. Bei keiner Einigung werden die Streitigkeiten durch das für die Stadt Posen zuständige Gericht entschieden.
  32. Bei Nichtbeachtung von Ordnungsbestimmungen ist der Eigentümer berechtigt, den Vertrag ohne Geldzurückzahlung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
  33. Sämtliche Fälle einer unberechtigten Aktivierung der Brandschutzanlage bewirken eine Strafe von 100 €. Das Objektgelände wird ständig überwacht.
  34. Die Reise, die Verpflegung und die Organisation der Zeit während des Aufenthalts sind im Vertrag nicht inbegriffen.
  35. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz der Personen und des Vermögens unterliegt das Objekt RMS Wisełka einer ständigen Überwachung.